Ab welcher Renditeerwartung „darf“ man bei einem Finanzprodukt von Altersvorsorge sprechen?

Unter dem Begriff der Altersvorsorge wird häufig verstanden, dass während des aktiven Erwerbslebens zielgerichtet Geld für den eigenen Ruhestand gespart wird. Das über die Jahre gewachsene Kapital soll nach dem Ende des aktiven Erwerbslebens die Lücke zwischen den regelmäßigen Renteneinkünften und dem für den gewünschten Lebensstandard notwendigen Betrag decken.

Für die weiteren Überlegungen soll es an dieser Stelle keine Rolle spielen, wie das Kapital später finanziell eingesetzt wird. Möglich wären die Übertragung des Langlebigkeitsrisikos auf einen Rentenversicherer, ein selbstgestrickter Entnahmeplan auf Vermögenswerten, wie Wertpapieren und Immobilien, oder eine Kombination dieser Komponenten.

Eine triviale Betrachtungsweise zur Einstimmung

Für unseren vereinfachten Praxisfall gehen wir von einem theoretischen Umfeld ohne Zins, Inflation und Steuern aus. Wir stellen uns einen Menschen vor, der heute über ein monatliches Einkommen in Höhe von 2.000 Euro verfügt. Im Ruhestand klafft eine Lücke von monatlich 500 Euro zwischen seinen persönlichen Vorstellungen und der aktuell aus erwarteten Rentenleistungen erwirtschafteten finanziellen Zukunft.

Wir unterstellen ferner, dass diese monatliche Lücke über eine Lebenserwartung von 20 Jahren zu füllen ist. Es ergibt sich also ein notwendiger Kapitalbetrag von 120.000 Euro (500 Euro mal 12 Monate mal 20 Jahre). Dieser soll bei Rentenbeginn in 30 Jahren zur Verfügung stehen. Unser Sparer muss also monatlich 333 Euro (120.000 Euro geteilt durch 360 Monate) für sein Altersvorsorgeziel beiseite packen. Das sind knapp 17 Prozent seines laufenden Einkommens.

Wie kommt man zu einer Renditeerwartung?

Das folgende Schema zeigt, wie die erwartete Rendite auf verschiedenen Ebenen ermittelt werden kann. Unterstellen wir, dass uns eine Vermögensklasse mit einer erwarteten Rendite von 4 Prozent und eine weitere mit einer von 2 Prozent zur Verfügung stehen.

Diese beiden Vermögensklassen sind zu jeweils 50 Prozent in einer Finanzanlage gemischt. Der erwartete Ertrag vor Kosten beträgt also 3 Prozent. Unterstellen wir Kosten von einem Prozent, so ergibt sich eine Rendite nach Kosten von 2 Prozent. Um unserer Vereinfachung treu zu bleiben unterstellen wir, dass diese voll mit dem Steuersatz von 25 Prozent besteuert werden.

Die Rendite nach Steuern beträgt dann 1,5 Prozent (25 Prozent von 2 Prozent sind 0,5 Prozent. 2 Prozent Rendite – 0,5 Prozent Steuer). Bei der Inflation nehmen wir einen gleichgewichteten Durchschnitt aus der aktuellen Inflation (nach offizieller Lesart) von Null und dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 2 Prozent. Dementsprechend ergibt sich eine Inflation von 1 Prozent. Ziehen wird dies von unserer verbliebenen Rendite ab, dann ergibt sich eine persönliche Nettorendite von 0,5 Prozent.

Wie hoch sind die Renditen bei festverzinslichen Papieren heute?

Produkte müssen zu den Zielen passen

Es gibt eine Kurzbroschüre der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem Titel „Anlageberatung – Was Sie als Kunden beachten sollten“. Hier ist unter anderem dieser Passus zu finden:

Was bedeutet das für das Anlageziel Altersvorsorge in unserem Musterfall? Unsere beispielhaft hergeleitete Rendite von 0,5 Prozent liegt schließlich nur unwesentlich über dem Nullzins -bei null Prozent Inflationsannahme- in unserem trivialen Einstiegsfall. 

Fazit, Erkenntnis und viele offene Fragen

Eine sehr niedrige positive reale Rendite (also nach Steuern, Kosten und Inflation) mag für eine Rücklage ausreichend sein. Vielleicht sind hier auch sogar negative Renditen als Preis der sicheren Verfügbarkeit zu tragen. 

Für eine Altersvorsorge sind jedoch höhere positive Renditen notwendig, da die Sparkapazitäten (egal aus welchem Grund) begrenzt sind und gleichzeitig eine echte Kaufkraftsteigerung erreicht werden muss. Kaum jemand wird soviel sparen können bzw. wollen, um ohne Rendite auf das notwendigen Rentenkapital zu kommen.

Diesen Zusammenhang werden auch detallierte Ruhestandsplanungen, Monte-Carlo Simulationen und die detaillierte Aufteilung steuerlicher Erträge nicht ändern können. Natürlich sind auch die Vorschriften der Anlageberatung leider nicht explizit für die Erstellung einer Ruhestandsplanung oder die Dokumentation zu Auswahl und Vertrieb eines Versicherungsproduktes relevant. Doch auch das ändert nichts an den wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Vereinfacht gesprochen kann man wohl sagen, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge (vor allem in Deutschland) eine zinsbasierte Altersvorsorge ist. Da es kaum noch Zinsen in den klassischen Anleihesegmenten gibt und sich auch das „Zinshaus“ vermietete Immobilie dem allgemeinen Umfeld angepaßt hat, liegt eine Beschäftigung mit den Herausforderungen auf der Hand.

Wie ist also damit umzugehen, dass das Ziel der Altersvorsorge mit höheren erwarteten realen Renditen verknüpft ist, als es viele Finanzprodukte aufgrund ihrer Zusamensetzung der enthaltenen Vermögensklassen mathematisch überhaupt erwarten lassen?

Überblick schaffen

Zunächst einmal gilt es, sich einen Überblick über das aktuelle Vermögen zu schaffen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in einer Vermögensbilanz darzustellen.

Danach sind die vorhandenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten zu erfassen und mit dem heutigen Stand der Steuergesetzgebung abzubilden. In Kombination mit einer Fortschreibung der vorhandenen Vermögenswerte kann dann ein erster Status ermittelt werden.

Auf dieser Basis kann dann eine sinnvolle Strategie entwickelt werden. Selbstverständlich ist es nur eine Planung, die in regelmäßigen Abständen an die eigene Lebensplanung und die exogenen Faktoren (Zinsen, Inflation, Kapitalmarktpreise) anzupassen ist. Andererseits ist es der einzige Weg, um die Wechselwirkungen von Anlagestrategie, Altersvorsorge und Steuern sachlich darstellen und beantworten zu können.

Eine sehr gute Einstimmung bietet dieses kostenfreie Werkzeug:

https://ypos.xps-privatfinanz.de/StartRpc.aspx

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