Der Deutsche Mieterbund (DMB), der am Anfang noch schrieb „Das ist kein guter Start, den die schwarz-rote Koalition in der Wohnungs- und Mietenpolitik hinlegt. Die Mietpreisbremse wird nicht schärfer“, wird seine Meinung in diesen Tagen geändert haben und kann sich freuen.

Die Mietpreisbremse wird deutlich verschärft. Die Nachbesserung ist stärker, als Beobachter erwartet hatten.

Insbesondere wird der § 556g überarbeitet. Im Absatz 1a wird dort künftig stehen: „Soweit die Zulässigkeit der Miete auf § 556e Absatz 1 beruht, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter vor dessen Abgabe der Vertragserklärung unaufgefordert Auskunft über die Höhe der Vormiete zu erteilen sowie darüber, dass etwaige Veränderungen der Miethöhe innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Vormietverhältnisses unberücksichtigt geblieben sind. Soweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt hat, kann er sich nicht auf eine nach § 556e Absatz 1 zulässige Miete berufen.

Damit wird ein Hindernis aus der Welt geschafft, welches diverse Gerichte bereits dazu veranlasste, die Mietpreisbremse als unwirksam zu betrachten.

Bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen, also in der Regel bei einem Mieterwechsel, darf der Vermieter mit der neuen Miete um maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es sei denn,

  1. der vorherige Mieter hat bereits eine höhere Miete bezahlt. Dann gilt für die höhere Miete ein Bestandsschutz

  2. die Wohnung ist umfassend modernisiert worden

  3. die Wohnung ist nach dem 01. Oktober 2014 errichtet worden.

Punkt 1 verpuffte in der Praxis regelmäßig. Die Mieter konnten nur schwer ermitteln, wie hoch die zuvor für die Wohnung bezahlte Miete war. Zur Auskunft war der Vermieter nicht verpflichtet.

Der neue § 556g, Absatz 1 a ändert die Auskunftspflicht des Vermieter grundlegend und verschärft seine Obliegenheitspflichten deutlich.

Ein Vermieter, der bei der Neuvermietung eine Miete vereinbaren möchte, die über der 10-Prozent-Grenze liegt und somit von einer der drei genannten Ausnahmen Gebrauch machen möchte, muss dies von vorneherein unaufgefordert begründen und entweder die Vormiete oder aber entsprechende Details zu einer erfolgten Modernisierung oder der baulichen Fertigstellung des Gebäudes vorlegen.

Mieter können somit also sofort prüfen, ob die Regeln der Preisgrenze eingehalten sind. Außerdem werden Mieter dem Vermieter künftig nur noch per einfacher Rüge eine Beanstandung der Miethöhe mitteilen müssen. Es muss nicht mehr genau beschrieben werden, was die störenden Sachverhalte sind.

Die Möglichkeit zur Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent abgesenkt werden. Der Betrag, um den ein Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen darf, darf bundesweit drei Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.

Die neuen Regelungen umfassen weitgehend die ursprünglichen Vorstellungen der SPD, die teilweise jenen der Grünen ähneln. Die Erwartung der Vermietervertreter, dass die Unionsparteien eine Abschwächung verlangen, hat sich nicht erfüllt.

Nachfolgend eine Grafik von immobilienscout24.de zur langfristigen Entwicklung der Kauf- und Mietpreise in Deutschland.

Zu beachten ist, dass es sich dabei um Angebotspreise handelt. Diese sind zur relativen Veränderung der Preise durchaus brauchbar. Hinzu kommt, dass dem IMX eine der größten Datensammlungen bundesweit zur Verfügung steht.

Während die Kaufpreise sich der Verdoppelung nähern, sind die Mietpreise im selben Zeitraum um ein gutes Drittel gestiegen.

Fazit

Die Rechtslage bessert sich für Mieter deutlich. Kurzfristig kann die Maßnahme für Mieter Entspannung bringen. Mittel- und langfristig könnte sie -auch zum Nachteil der Mieter- kontraproduktiv wirken.

Eingriffe in die Preisbildung führen regelmäßig zu Reaktionen auf der Investorenseite und befördern den Mietwohnungsbau nicht. Dieser wird derzeit fast ausschließlich von den niedrigen Zinsen getragen.

Da davon auszugehen ist, dass der Vermietungsmarkt zunehmend gesetzlich reglementiert wird und die Entwicklung der Kauf- und Mietpreise schon jetzt auf Kosten der Rendite erheblich auseinanderklafft, ist die Investition in Mietobjekte aus heutiger Sicht eher fragwürdig.

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