Die Zulassungsschwellen zur Ausübung des Berufes des Immobilienmaklers und Hausverwalters sind niedrig. 

Der Makler braucht bisher nur eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Diese Vorschrift erfordert keinerlei Nachweis einer Sachkunde. Ist der Antragsteller nicht vorbestraft oder insolvent erhält er, gegen Gebühr, die Erlaubnis gewerbsmäßig Immobilien zu vermitteln.

Noch einfacher ist der Zugang zur gewerblichen Hausverwaltung. Eine einfache Gewerbeanmeldung, ohne Überprüfung der Person genügt, um als gewerblicher Hausverwalter tätig werden zu können.

Sachkundenachweis = Verbraucherschutz

Ein unerträglicher Zustand, wenn man bedenkt, um welche Vermögenswerte es in der Branche geht. Dabei ist die Ausübung von Berufen in Deutschland streng reguliert. Handwerker, die sich selbständig machen wollen, brauchen meist einen Meisterbrief, selbst in der Gebäudereinigung.

Für den Makler- oder Hausverwalterkunden ist nahezu unmöglich, die fachlichen Fähigkeiten seines Auftragnehmers im Vorfeld einzuschätzen.

Die Berufsverbände fordern seit Jahren, die Zulassung von einem Sachkundenachweis abhängig zu machen. Das wäre vernünftiger Verbraucherschutz.

Vom Kabinett schon 2016 beschlossen

Im letzten Jahr wurde endlich der Gesetzentwurf zur Einführung beruflicher Zulassungsregelungen für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler im Bundeskabinett abschließend beraten und beschlossen. Danach sollte eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso sollte für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.

Das hätte auch dem Berufsstand, der unter einem schlechten Image leidet gut getan.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnete bis vor kurzem  mit einer Verkündung des Gesetzes spätestens im ersten Quartal 2017, was dann die Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung nach sich gezogen hätte. In dieser würden dann u. a. die Kriterien für den Sachkundenachweis festgelegt. Ende 2017 wäre dann die Berufszulassungsregelung in Kraft treten. Diese sollte dauerhaft eingeführt und innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten hätten Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.

…und nun?

Das erste Quartal ist vorbei. Passiert ist nichts. Der Gesetzentwurf müsste noch von den Berichterstattern der Fraktionen beraten werden, damit er seinen weiteren parlamentarischen Verlauf nehmen kann. Nun vertreten plötzlich diverse CDU-Mitglieder die Auffassung, dass es keines Sachkundenachweises bedürfe. Dies passe nicht zu ihrer liberalen Einstellung bezüglich der Gewerbefreiheit. Faktisch ist das Gesetz nun blockiert. Wird diese Blockadehaltung nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen aufgegeben, dann bleibt nicht mehr genügend Zeit bis zur Sommerpause. Nach der Sommerpause wird der Bundestag gewählt. Die Gefahr ist real, dass die Zeit verplempert wird und der Gesetzentwurf dann für Jahre in einer Schublade verschwindet.

Dabei wurden in den letzten Jahren neue Gesetze für die Immobilienwirtschaft wie am Fließband verabschiedet. Verantwortlich dafür zeichnet Justizminister Maas, der teils hyperaktiv fragwürdige Ergebnisse lieferte.

Hier wäre nun endlich echter Verbraucherschutz gestaltbar. Leider droht nun die Verschleppung bis zum Vergessen.

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