Die Organisation zum Verbot für Chemiewaffen (OPCW) hat vor einigen Tagen ihren Abschlussbericht im Hinblick auf Untersuchungen zu einer mutmaßlichen Giftgas-Attacke im syrischen Duma, die am 7. April 2018 stattgefunden haben soll, präsentiert. Sie erinnern sich noch an diesen Vorfall?

Trotz der Versuche westlicher Medien, eine unzweifelhafte „Beweislage“ zu konstruieren, laut der die syrische Regierung von Baschar al-Assad Chemiewaffen in Duma gegen ihre Widersacher eingesetzt haben soll, geht aus dem offiziellen Abschlussbericht der OPCW hervor, dass nichts in dieser Art in Syrien stattgefunden hat.

Tatsache ist, dass der veröffentlichte Bericht der OPCW keinerlei Verbindungslinie zum angeblichen Tod von 43 Opfern durch Chlorin-Gas am Ort des Geschehens zieht. Die schweren Vorwürfe zu einer Giftgas-Attacke in Duma wurden damals hauptsächlich durch die US-Regierung unterstützte Militante in Umlauf gebracht, die am Rande einer militärischen Niederlage standen.

Nur wenig später erfolgte dann tatsächlich die erfolgreiche Rückeroberung Dumas durch die syrische Armee. In einer Vielzahl von westlichen Medienberichten wurde ursprünglich die Behauptung aufgestellt, dass im Zuge dieser Rückeroberungsaktion der syrischen Armee Chlorin-Gas und andere verbotene Chemiewaffen zum Einsatz gekommen wären.

Kurz nach dem mutmaßlichen Chemie-Angriff hatten vor Ort befindliche Kriegsberichterstatter den Einsatz von Giftgas durch die syrische Armee bereits zum damals frühen Zeitpunkt ins Reich der Fabeln verwiesen. Wie sich nun zeigt, konnten auch die vor Ort ermittelnden Inspektoren der OPCW keinerlei Spuren oder Beweise für einen Giftgas-Angriff finden.

Aus dem Abschlussbericht der OPCW geht weiter hervor, dass zwei modifizierte Gaskanister mit gelber Farbe im Zuge des Angriffs augenscheinlich über zwei Gebäuden in Duma abgeworfen wurden (im Bericht als Örtlichkeit 2 und 4 bezeichnet), während die Inspektoren der OPCW zwei nahezu identische Kanister in einer durch Militante genutzten Laborwerkstatt zur Herstellung von Sprengstoffen auffanden.

Der angebliche „Chemieangriff“ führte dazu, dass die Regierungen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs sich am 14. April 2018 zu Raketenangriffen gegen Ziele des syrischen Militärs entschlossen – somit zeitlich lange bevor die ersten OPCW-Inspektoren überhaupt vor Ort des angeblichen Giftgas-Anschlags am 21. April 2018 eintrafen.

Gleichsam weist der Abschlussbericht der OPCW darauf hin, dass Video- und Fotobeweise von angeblichen Giftgas-Opfern in Duma nicht mit irgendeiner spezifischen Chemiesubstanz in Verbindung gebracht werden können. Darüber hinaus ließen sich auch KEINE Spuren durch die OPCW-Inspektoren sichern, die auf eine Chlorin-Gasattacke schließen ließen.

Des Weiteren werden im OPCW-Bericht auch Augenzeugen zitiert, inklusive Ärzten und Krankenschwestern, die Opfer vor Ort behandelten, und die von Anbeginn einen Einsatz von Giftgas ausgeschlossen hatten. Im OPCW-Abschlussbericht heißt es hierzu wie folgt:

Eine Anzahl von interviewten Ärzten und Krankenschwestern, die am 7. April 2018 in der Nothilfe am Ort der Geschehnisse war, brachte nachdrücklich zum Ausdruck, dass nach einer Untersuchung der Opfer keine Anzeichen auf Verletzungen (oder Entstellungen) hindeuteten, die im Fall einer Chemieattacke zu erwarten gewesen wären. 

Im Bericht der OPCW heißt es weiter, dass eine große Anzahl an Opfern sowohl Rauch als auch Staub in Folge eines konventionellen Bombardements eingeatmet hätten. Viele Opfer seien daran verstorben. Trotzdem widersprechen sich eine Reihe von Augenzeugenberichten.

Einerseits hätten Augenzeugen konstatiert, dass sich am Ort der Nothilfe rund 50 Leichen auf dem Boden befanden. Andere Augenzeugen widersprachen diesen Beobachtungen, darauf hinweisend, dass es überhaupt keine Leichen in der Nothilfeaufnahme gegeben habe.

Die sich widersprechenden Augenzeugenberichte, der Mangel an Beweisen, der auch nur eines der Todesopfer des 7. April 2018 mit einer Chlorin-Gasattacke in Verbindung bringen würde sowie eine Reihe von anderen Widersprüchlichkeiten machen es unmöglich, die im offiziellen Abschlussbericht der OPCW gezogenen Schlussfolgerungen als „Beweis“ für eine durch die syrische Regierung angeordnete Giftgas-Attacke in Duma zugrunde zu legen.

Während sich die westliche Medienberichterstattung bislang auf die im OPCW-Bericht gezogene Schlussfolgerung fokussierte, laut der Chlorin-Gas am Ort der Geschehnisse aufgrund eines angenommenen Abwurfs von zwei Gaskanistern über zwei Gebäuden (Örtlichkeiten 2 und 4) präsent gewesen sei, wird ein anderer Befund hingegen völlig links liegen gelassen.

Eine durch die OPCW-Inspektoren untersuchte und durch Militante betriebene Werkstatt habe eine große Anzahl von Ressourcen zur Bearbeitung von chemischen Substanzen, die sich zur Herstellung von Sprengstoffen nutzen lassen, zutage gefördert. Neben einer ganzen Reihe von chemischen Substanzen zur Herstellung von Sprengstoff sei dort auch ein gelber Gaskanister gefunden worden. Im OPCW-Bericht heißt es hierzu auszugsweise wie folgt:

Obwohl ein Team das Vorhandensein eines gelben Gaszylinders in der Werkstatt bestätigte, habe man sich nicht dazu in der Lage gesehen, dessen Inhalt zu verifizieren oder eine Probe des Inhalts zu nehmen. Allerdings ließen sich Unterschiede zwischen diesem Gaszylinder im Vergleich mit jenen Gaskanistern, die an den Örtlichkeiten 2 und 4 aufgefunden wurden, erkennen. Der in dem Werkstattlabor sicher gestellte Gaszylinder wurde in unveränderter Form – im Gegensatz zu den anderen beiden Gaskanistern – aufgefunden.

Es geht auf diese Weise zwar nicht aus dem OPCW-Bericht hervor, doch die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen lauten wie folgt: Der nahezu identische und in der Werkstatt der Militanten aufgefundene Gaszylinder insinuiert, dass diese Militanten auch die beiden anderen an den Örtlichkeiten 2 und 4 in Gaskanister umgewandelten Zylinder gefertigt haben dürften.

Westliche Medien hatten die Präsenz des Gaszylinders in der Werkstatt der Militanten bislang stets zu leugnen versucht, indem darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine durch die syrische Armee aufgebaute Falle gehandelt habe. Redakteur Chris York von der Huffington Post, U.K. würde gar so weit gehen, um das Werkstattlabor wie folgt zu beschreiben:

das Sprengstofflabor der Rebellen, das durch die SAA bereits Tage zuvor aufgebracht wurde, und das die SAA verzweifelt versuchte im Glanze eines Chemiewaffenlabors erscheinen zu lassen.

In der Realität geht aus dem Bericht der OPCW nichts dergleichen hervor. Vielmehr zeugt der Abschlussbericht der Organisation davon, dass in dem Werkstattlabor – einschließlich des Gaszylinders – nichts in veränderter Form vorgefunden wurde, was darauf schließen lässt, dass syrische Militante – entgegen der durch Westmedien verantwortlich gemachten syrischen Regierung – für den Abwurf der Gaskanister über den Örtlichkeiten 2 und 4 verantwortlich zu machen sind.

Gesagt sei einschränkend jedoch, dass es auch hierfür keine eindeutigen Beweise gibt.

Diese Zusammenfassung für CK*Wirtschaftsfacts basiert auf einem Originalbericht, der auf der Seite von New Eastern Outlook veröffentlicht wurde.

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