In der vergangenen Woche kündigte der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer an, eine amerikanische Klage bei der Welthandelsorganisation (WTO) einzureichen, um die durch die indische Regierung gewährten Exportsubventionen anzufechten. Diese Exportsubventionen erlauben es indischen Unternehmen ganz offensichtlich, ihre Produkte zu weit geringeren Preisen als globale Wettbewerber auf den Weltmärkten anzubieten.

Indiens gewährte Exportsubventionen scheinen auf Basis von aktuellen Berechnungen des US-Handelsministeriums vor allem zulasten von amerikanischen Arbeitnehmern und Firmen zu gehen. Wie es in einer Mitteilung auf der Webseite des Büros des US-Handelsbeauftragten heißt, haben die USA die WTO im Hinblick auf eine Beilegung von Handelsstreitigkeiten mit der indischen Regierung ersucht.

Die im Zentrum der amerikanischen Kritik stehenden Ausfuhrsubventionen Indiens setzen sich unter anderem aus folgenden Programmen zusammen:

  • Merchandise-Ausfuhren
  • Exportbasierte Unternehmenssubventionen
  • Sektor-spezifische Exportsubventionen
  • Ausfuhrsubventionen im Elektronik-, Hardware- und Technologiebereich
  • Wirtschaftssonderzonen
  • Finanzielle Unterstützung für das Exportausfuhrmarketing
  • Ein zollfreies Importprogramm für Exporteure

Die sich aus diesen staatlichen Exportsubventionen ableitenden Beihilfen gehen laut des Büros des US-Handelsbeauftragten  mit teils weitreichenden finanziellen Vorteilen für die indischen Exporteure einher. Resultat sei, dass es indischen Exporteuren möglich gemacht werde, ihre Produkte zu weit geringeren Preisen als globale Wettbewerber – wie die USA – auf den Weltmärkten anbieten zu können.

Insbesondere amerikanische Produzenten und Arbeitnehmer hätten in diesem Rennen keine Chance mitzuhalten. Lassen wir das Büro von Robert Lighthizer hierzu selbst sprechen:

Diese indischen Exportsubventionsprogramme schädigen amerikanische Arbeitnehmer und schaffen ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen, gegen die unsere heimischen Unternehmen antreten müssen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten wird aus diesem Grund fortfahren, unsere internationalen Handelspartner auf ihre sich aus einstmals mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Handelsabkommen ableitenden Verpflichtungen aufmerksam zu machen. Wir werden zukünftig auf einen fairen und gleichberechtigten Handel insistieren, und wir werden uns zur Erreichung dieses Ziels allen zur Verfügung stehenden Instrumenten, einschließlich der WTO, bedienen.

Das Büro des US-Handelsbeauftragten beruft sich ferner darauf, dass diese indischen Exportsubventionsprogramme dazu führten, dass indische Exporteure von bestimmten Zöllen, Steuern und Gebühren ausgenommen werden. Gleichzeitig kämen den betreffenden Firmen reduzierte Importzollbestimmungen in der Heimat zugute.

Zahlreiche indische Exporteure verschafften sich auf diese Weise Exportvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern, einschließlich Produzenten im Stahlbereich, im pharmazeutischen und chemischen Bereich, im Informationstechnologiesektor und im Textil- und Kleidungsbereich.

Unter Bezugnahme auf Dokumente der indischen Regierung erzielten Tausende Exporteure Indiens auf diese Weise wettbewerbsrechtliche Vorteile, die sich auf einen Gegenwert von umgerechnet 7 Milliarden US-Dollar pro Jahr beliefen.

Aus diesem Grund schüfen diese Ausfuhrsubventionen ein unfaires Wettbewerbsumfeld, von dem die betreffenden Unternehmen unter aktuellen Bedingungen in hohem Maße profitierten.
Allerdings sei es eine Tatsache, dass die derzeit gültigen WTO-Regeln Exportsubventionen dieser Art explizit verböten.

Ausgenommen von diesen WTO-Regeln sei lediglich eine Anzahl von spezifischen Entwicklungsländern, denen die Gewährleistung solcher Exportsubventionen über einen temporären Zeitraum – und bis zum Erreichen eines bestimmten Wirtschaftsniveaus – erlaubt sei.

Indien gehörte einst zu dieser Gruppe von Nationen, hat die Überwindung der ins Auge gefassten Schwelle jedoch bereits im Jahr 2015 überschritten. Indiens Ausnahme von den gängigen WTO-Regeln ist damit verwirkt. Was jedoch nicht dazu geführt hat, dass Indien mittlerweile Abstand von seinen gewährten Exportsubventionen genommen hätte.

Tatsache sei laut des Büros des US-Handelsbeauftragten, dass die indische Regierung den Umfang ihrer gewährten Exportsubventionen gar noch vergrößert habe. Beispielsweise habe das Land im Jahr 2015 das so genannte Merchandise Exports from India Scheme eingeführt. Dieses Programm sei in der Zwischenzeit derart massiv ausgeweitet worden, dass heutzutage mehr als 8.000 hergestellte Produkte darunter fielen.

Auch die Ausfuhren aus indischen Sonderwirtschaftszonen erhöhten sich zwischen den Jahren 2000 und 2017 um über 6.000 Prozent (!). Ende des Jahres 2016 beliefen sich die gemessenen Ausfuhren aus indischen Sonderwirtschaftszonen auf einen kumulierten Betrag von 82,5 Milliarden US-Dollar oder einen Anteil von 30% in Relation zu Indiens Gesamtausfuhren.

In einem ersten Schritt werden die USA den Versuch unternehmen, ihren Handelsdisput mit Indien unter Einbezug der WTO zu klären. Sollte es in diesem Zusammenhang zu keinem Abschluss einer für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung kommen, dürften die USA die WTO in der Folge darum ersuchen, ein Schlichtungsgremium zur Beilegung des Disputs einzusetzen.

Da allein der Begriff „Handelskrieg“ per definitionem zu Vergeltungsmaßnahmen einlädt, warten wir fürs Erste gespannt darauf, auf welche Weise die indische Regierung auf die seitens der USA gemachten Vorwürfe reagieren wird, auch wenn an diesen Vorwürfen bei Licht besehen eine ganze Menge Wahres dran zu sein scheint.

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